Augennotfall
Akute Augenbeschwerden – was jetzt zu tun ist
Diese Übersicht hilft bei der ersten Einordnung. Sie ersetzt keine ärztliche Beurteilung – im Zweifel rufen Sie uns an.
Ohne Termin zu uns kommen
In dringenden augenärztlichen Notfällen können Sie sich an den jeweiligen Öffnungstagen zwischen 7:30 und 8:00 Uhr ohne Termin in einer unserer Praxen vorstellen. Wenn Sie uns telefonisch nicht erreichen und ein akuter Notfall vorliegt, können Sie auch während der regulären Öffnungszeiten direkt vorbeikommen. Bitte rechnen Sie ohne Termin mit Wartezeit.
Bei schwerwiegenden oder lebensbedrohlichen Beschwerden – etwa nach einem Unfall, bei zusätzlichen Lähmungs- oder Sprachstörungen – rufen Sie bitte sofort den Notruf 112.
Sofort augenärztlich abklären
Bei diesen Anzeichen zählt Zeit – nicht abwarten:
- Plötzlicher deutlicher Sehverlust
- Schatten, „Vorhang“ oder Gesichtsfeldausfall
- Neue Lichtblitze, viele neue schwarze Punkte oder „Rußregen“
- Schwere Augenverletzung oder Fremdkörper mit hoher Geschwindigkeit (z. B. beim Bohren, Schleifen)
- Verätzung durch Säure, Lauge, Reinigungsmittel oder Klebstoff
- Stark schmerzhaftes rotes Auge, besonders mit Übelkeit, Erbrechen oder Sehverschlechterung
- Nach einer Augenoperation: zunehmende Schmerzen, deutliche Rötung oder Sehverschlechterung
Während der Sprechzeiten: Rufen Sie uns sofort an und sagen Sie ausdrücklich „Augennotfall“ – Sie werden vorgezogen.
Außerhalb der Sprechzeiten: Fahren Sie unverzüglich in die nächstgelegene Augenklinik bzw. augenärztliche Notfallambulanz. Der Patientenservice 116 117 hilft, die passende Versorgung zu finden.
112 bei lebensbedrohlicher Situation, zusätzlichen neurologischen Zeichen (z. B. Lähmung, Sprachstörung) oder wenn eine sichere Anreise nicht möglich ist.
Erste Hilfe bei Verätzung
- Sofort spülen – mit reichlich klarem Wasser, mehrere Minuten lang. Jede Sekunde zählt.
- Lider dabei vorsichtig offenhalten, auch wenn es schwerfällt.
- Vom inneren Augenwinkel nach außen spülen, damit nichts ins andere Auge läuft.
- Nicht reiben und keine „Neutralisationsversuche“ mit anderen Substanzen.
- Danach unverzüglich augenärztlich untersuchen lassen – auch wenn es sich gebessert anfühlt.
Dringend – am selben Tag melden
Bitte rufen Sie uns zeitnah an; wir beurteilen die Dringlichkeit mit Ihnen:
- Neue, deutliche einseitige Rötung mit Schmerz oder Lichtscheu
- Anhaltendes Fremdkörpergefühl
- Neu aufgetretene Doppelbilder
- Plötzliche Sehverschlechterung ohne vollständigen Sehverlust
Regulärer Termin reicht
Hier können Sie in Ruhe online oder telefonisch buchen:
- Langsam zunehmende Sehverschlechterung
- Bekannte trockene Augen ohne neue Warnzeichen
- Vorsorge und Verlaufskontrollen
- Brillen- oder Führerscheinuntersuchungen
Quellenbasis: Berufsverband der Augenärzte (BVA) „Erste Hilfe für das Auge“, DOG/AWMF-S1-Leitlinie „Akute Verätzung am Auge“, Patientenservice 116117. Redaktion: Augencentrum Mülheim · Stand 07/2026.
